Fachgebiete
Anlegerschäden und Kapitalmarktrecht
Das Augenmerk unserer Beratungstätigkeit bei wertpapierrechtlichen Fragen ist auf den Schutz
der Kapitalanleger gerichtet. Wir beraten und vertreten überwiegend private Anleger bei der
Durchsetzung ihrer Ansprüchen aufgrund sorgfaltswidriger Aufklärung und nicht
kundengerechter Veranlagungen in vermögensschädigende Wertpapiere und/ oder Finanzprodukte,
wie etwa Aktien, Anleihen, Zertifikate, Investmentfonds und fondsgebundene
Lebensversicherungen.
Bau- und Bauvertragsrecht
Wir beraten seit vielen Jahren sowohl Unternehmen aus der Baubranche als auch Bauherren in
allen baurechtlichen Fragen und unterstützen unsere Mandanten bei der Erstellung, Gestaltung
und Prüfung von Bauwerkverträgen. Zudem vertreten wir unsere Mandanten in Streitfällen
sowohl vor Gericht, als auch im Rahmen einer außergerichtlichen Streitbeilegung.
Arbeitsrecht
Aufgrund der ganzheitlichen Beratung unserer Mandanten sind uns aus langjähriger Erfahrung
die Besonderheiten des Arbeitsrechts aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht bestens
vertraut. Wir beraten unsere Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Fragen, bei der
Erstellung, Gestaltung und Prüfung von Dienst- und Werkverträgen, und vertreten sie bei der
Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich. Aber
auch Bereiche wie In- und Outsourcing, sowie die Beratung im Zusammenhang mit
Pensionskassensystemen sind von unserem Leistungsspektrum umfasst.
Gesellschafts- und Unternehmensrecht
Der Fokus unserer Beratung ist auf die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen
Bereichen des Unternehmens- und Gesellschaftsrechtes, wie etwa bei Gesellschaftsgründungen,
Einbringungen, Umwandlungen, Spaltungen, Verschmelzungen, Unternehmenskäufen oder auch der
Liquidation von Unternehmen gerichtet. Wir unterstützen dabei unsere Mandanten bei der
Gestaltung und Prüfung der erforderlichen Verträge und Urkunden und sorgen für deren rasche
und reibungslose Durchführung im Firmenbuch. Bei spezielleren steuerlichen Fragen können wir
zudem auf die Expertise mehrerer Steuerberater, mit denen wir ständig eng zusammenarbeiten,
zurückgreifen.
Gewerblicher Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht und
Wettbewerbsrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in Fragen des Marken-, Muster und Urheberrechtes,
einschließlich der Durchführung von nationalen, unions- und internationalen
Registrierungsverfahren. Außerdem unterstützen wir unsere Mandanten bei der
außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche, bei der Verletzung
dieser Rechte, und/ oder der Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
(„UWG“).
Liegenschafts- und Immobilienrecht
Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung beim An- und Verkauf von
Immobilien, einschließlich der Errichtung, Gestaltung und grundbücherlichen Durchführung von
Kauf-, Bauträger- und Schenkungsverträgen. Die dabei übernommenen Treuhandschaften wickeln
wir natürlich im Rahmen des elektronischen Treuhandbuches der Rechtsanwaltskammer Wien ab.
Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten auch bei der Begründung von Wohnungseigentum und
der dafür erforderlichen Gestaltung und Errichtung von Wohnungseigentumsverträgen.
Miet- und Wohnrecht
Schon aufgrund unserer laufenden Tätigkeit für Hausverwaltungen gehört die außergerichtliche
und gerichtliche Vertretung und Beratung in allen Fragen des Miet- und Wohnrechts,
einschließlich der Errichtung, Gestaltung und Prüfung von Miet- und Pachtverträgen, sowie
von Wohnungseigentumsverträgen, zu einem unserer Schwerpunkte. Daneben sind wir auch laufend
mit der Führung von Mietzins- und/ oder Räumungsverfahren, ebenso wie mit der Durchsetzung
von Ansprüchen in miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren, sowohl vor Gericht als
auch vor der Schlichtungsstelle betraut.
Pharma- und Arzneimittelrecht
Ein anderer wesentlicher Beratungsschwerpunkt liegt im Pharmarecht, einer in den letzten
Jahrzehnten stark wachsenden Spezialmaterie. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten nicht
nur in Fragen der Werbung und des Inverkehrbringens von Arzneien, Medizinprodukten,
Nahrungsergänzungsmitteln und verwandter Produkte, sondern auch im Zusammenhang mit
klinischen Studien. Dabei sind wir in diesem Fachgebiet häufig auch mit der Lösung von
wettbewerbs- oder kartellrechtlichen Fragen bzw. Rechtsstreitigkeiten betraut.
Transportrecht
Dieses umfasst das Speditions- und Frachtrecht, einschließlich der Spezialmaterien, wie etwa
GGBG/ADR. Dabei reicht unser Leistungsspektrum von der Ausarbeitung von Transport-, Fracht-
und Speditionsverträgen bis zur Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und schließt
auch die Vertretung vor Gerichten und Verwaltungsbehörden mit ein.
Zivilrecht
Darüber hinaus beraten und vertreten wir unsere Mandanten in sämtlichen Fragen des
allgemeinen Zivilrechts, so im Besonderen bei der Errichtung und Gestaltung von Verträgen
aller Art und der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen. Ein besonderes Augenmerk unserer
Tätigkeit liegt dabei auf dem Erbrecht und der Planung und Gestaltung der für die
Bedürfnisse unserer Mandanten maßgeschneiderten Vermögensnachfolge.
Mahnwesen und Inkasso
Unsere Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich des Mahnwesens und
Inkassos. Die Beratung und Vertretung umfasst alle Belange von der außergerichtlichen
Betreibung bis zur Exekution der Ansprüche unserer Mandanten. Dabei verwenden wir eine
individuell adaptierte Software, die sowohl eine effiziente und kostengünstige Betreibung
als auch eine nach den Erfordernissen unserer Mandanten entsprechende Auswertung ermöglicht
(wie etwa die Auswertung des Zahlungsflusses, Erstellung einer Forderungsstatistik etc.).
Zudem besteht die Möglichkeit, die einzelnen Buchungsdaten direkt in die
Mandantenbuchhaltung (wie etwa SAP) zu importieren.
Mediation
Mediation ermöglicht eine außergerichtliche Streitbeilegung, indem nicht nur rein rechtliche
Aspekte Beachtung finden, sondern die darüber hinaus gehenden Interessen und Motive der
Parteien mit einbezogen werden. Der Mediator unterstützt die Parteien im Auffinden von
maßgeschneiderten Lösungen, wobei Mediatoren keine Entscheidungsbefugnis zusteht. Die
Konfliktparteien alleine entscheiden darüber, ob ein gemeinsam erarbeiteter Lösungsvorschlag
ihren Interessen und Vorstellungen entspricht, sodass durch ihn der Konflikt beigelegt
werden kann.
Im Vergleich zu einem oftmals zeit- und kostenaufwendigen Gerichtsprozess ermöglicht die
Mediation die unbürokratische und schnelle Lösungsfindung. Sie ist daher meist auch die für
die Streitparteien wirtschaftlichere Methode zur Konfliktbeilegung.